Lemgo: Hunde brauchen Auslauf – Nicht im Landschaftsschutzgebiet

In einer Pressemitteilung vom 14.02.2025 spricht sich der BUND Lemgo gegen eine Hundeauslaufwiese aus, in einem Landschaftsschutzgebiet an der Bega in Lemgo, der „Schäferwiese“. Das Anliegen von Hundebesitzern sei verständlich, jedoch sei diese Region nicht dafür geeignet Hunde frei herumlaufen zu lassen.

Die Stadt Lemgo möchte Hundehaltern, einen freien Auslauf für ihre Vierbeiner ermöglichen. Dafür wurden drei Standorte ins Auge gefasst. Eckhard Buschmeier, Vorsitzender Ortsverband Lemgo des Bundes für Naturschutz Deutschland, erklärt in der Presseinformation Verständnis für das Anliegen, allerdings sei die „Schäferwiese“ zwischen dem Schwimmbad Eau-Le und der Pagenhelle aus Sicht des Natur- und Artenschutzes die am wenigsten geeignete Fläche der zur Wahl stehenden Regionen.

Im Landschaftsplan Lemgo des Kreises Lippe ist die „Schäferwiese“ als Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Festsetzungen dargestellt. Diese Festlegung erfolgte u.a. zum Erhalt und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Erhaltung wichtiger Rückzugsräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. 

Heute gilt die „Schäferwiese „als wertvoller Lebensraum für zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Viele Vogelarten – insbesondere Eisvögel und Graureiher – nutzen die Wasserflächen zur Nahrungsaufnahme. Zudem ist die Teichfläche wichtig für den Amphibienschutz. Sie ist aufgrund ihrer Struktur als potentieller Lebensraum für den Kammmolch einzustufen. Diese streng geschützte sogenannte Verantwortungsart genießt einen besonderen Schutz in Nordrhein-Westfalen. Während das unmittelbare Gewässer dem Kammmolch während der Laichzeit als Fortpflanzungslebensraum dient, erfüllt die angrenzende Wiesenfläche als Teillebensraum in den Sommer- und Wintermonaten eine wichtige Funktion als Ruhestätte.

An den vorgegebenen Rahmenbedingungen durch den Kreis Lippe sowie an den derzeitigen Artenvorkommen und unverzichtbaren Lebensräumen muss sich die Entwicklung der Schäferwiese orientieren. Die Anlage einer Hundewiese würde die genannten Funktionen zerstören.

Die Betroffenheit einer streng geschützten Art wie der Kammmolch wäre durch das Vorhaben einer Hundewiese nicht auszuschließen. Damit wäre eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich.

Auf der Wiesenfläche befindet sich außerdem ein ca. 200 Quadratmeter großer Bestand an Sauergräsern. Der BUND Lemgo weist darauf besonders hin, da diese Teilfläche als seggen- und binsenreiche Nasswiese im unmittelbaren Stadtgebiet von Lemgo als Lebensraum fast nicht mehr vorhanden ist. Seggen- und binsenreiche Nasswiese genießen einen gesetzlichen Schutz und dürfen nicht zerstört werden.

Eine Hundewiese würde die wertvollen Grünlandbereiche der „Schäferwiese“ zerstören und damit zu einer Beeinträchtigung der Biologischen Vielfalt führen. Die Umsetzung des Vorhabens würde zudem den Zielen des Bündnisses „Kommunen für Biologische Vielfalt e.V.“ widersprechen, dem Lemgo im Jahr 2021 beigetreten ist.

Die Anlage eines Hundeauslaufs in der „Schäferwiese“ sei mit den Zielen und gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes nicht vereinbar, erklärt der BUND Lemgo. Der BUND bittet die Stadt Lemgo daher ausdrücklich, von diesem Standort Abstand zu nehmen.


Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ (kurz: Kommbio) ist ein Zusammenschluss von Kommunen, die sich im Naturschutz engagierten. Ziel ist es u.a. die Bedeutung von Natur im unmittelbaren Lebensumfeld des Menschen zu stärken und den Schutz der Biodiversität in den Blickpunkt zu rücken. https://kommbio.de

Windkraft im Wald: Beton und Naturerhalt

Passt beides zusammen oder muss man sich entscheiden? Die Windenergie erlebt gerade den größten Boom in der Geschichte Deutschlands. In Deutschland sind nach Angaben der Bundesnetzagentur rd. 30.620 Anlagen mit einer Leistung von 72.700 MW in Betrieb (Stichtag: 31.12.2024). 2024 haben die Behörden bundesweit etwa 2.400 weitere Windräder genehmigt mit einer Gesamtleistung von etwa 14.000 MW. Das sind 85% mehr als 2023. Klar ist: Deutschland benötigt den Ausbau von erneuerbaren Energiezweigen, u.a. Windkraft, in den derzeit unruhigen Zeiten, geprägt durch den russischen Überfall auf die Ukraine.

Aktuell führt Nordrhein-Westfalen den Windkraftausbau in Deutschland an. Die schwarz-grüne Landesregierung nannte beim Amtsantritt im Juni 2022 das Ziel: 1.000 zusätzliche Windkrafträder bis 2027. Der Kreis Höxter hat nach der Fachagentur Wind und Solar im Jahr 2024 einen Zuwachs von 132 Neuanlagen genehmigt. Das sind mehr Genehmigungen wie in Bayern und Baden-Württemberg zusammen.

Allerdings ist die Standortfrage von Windkrafträdern enorm wichtig, da damit auch Nachteile verbunden sind. Bis zu 90 Meter lange Rotorblätter, schwere Turmsegmente und Narben müssen mit etwa 15 Sondertransporten zu den Standorten gefahren werden. Das ist nur auf breiten Zuwegen möglich, die u.a. durch Baumfällungen geschaffen werden müssen. Hinzukommen: Schattenwurf und Geräuschbelästigung bei naher Wohnbebauung, teilweise Tötungen von Vögeln (Schreddern durch Rotorenblätter), große Massen von Betoneinbringungen in den Boden (z.T. 30 Meter tief) für die Fundamente, stabile Wege zum Transport der Baumaterialien, der Bauteile und betonierte Kranstandorte für mögliche Reparaturen von Windkraftanlagen. Teilweise kann Abhilfe geschaffen werden, u.a. Warnvorrichtungen für Vögel, damit sie den Rotorblättern ausweichen. Der Betoneinsatz ist jedoch unerlässlich, u.a. aus Sicherheitsgründen für die Standfestigkeit der Windräder. Das bedeutet eine großflächige und z.T. tiefe Versiegelung von Böden. Jeder weiß: Wo Beton eingebracht wird, wächst nichts mehr. Dennoch, teilweise müssen diese Nachteile in Kauf genommen werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energie voranzutreiben. Windkraftanlagen im Wald sind allerdings besonders in den Blick zu nehmen.

Windkraft: Naturverträglicher Ausbau

Windkraftanlagen wurden bislang vorwiegend im Offenland gebaut, auf Äckern und Wiesen. Nun verbreitet sich die Idee vermehrt Windkraftanlagen in die Wälder zu bauen, da diese sowieso geschädigt und kaputt sind. Der Bundeswaldbericht belegt in Folge erschreckende Fakten für den Deutschen Wald: Nur jeder fünfte Baum ist laut Bundeslandwirtschaftsministerium noch gesund. Als wichtigster Klimaschützer funktioniert der Wald seit sieben Jahren nicht mehr, im Gegenteil. Der Wald kann kein CO2 mehr speichern, er produziert aufgrund seiner Schädigungen vermehrt CO2. Die von der Bundesregierung einberechnete Klimaschutzfunktion des Waldes als Gegenmaßnahme zum Stoppen oder Verlangsamen des Klimawandels funktioniert nicht mehr.

Die logische Konsequenz wäre ein sofortiger, umfassender, nachhaltiger Waldschutz, damit sich durch natürliche Naturverjüngung, durch das Wachsen von kleinen Bäumchen, der Wald in den nächsten Jahrzehnten erholen und seine Klimaschutzfunktion wieder erfüllen kann.

Aufgrund von forstwirtschaftlichen Fehlentwicklungen in der Vergangenheit (u.a. Fichtenmonokulturen) sind große Waldvernichtungsflächen, sogenannte Kalamitätsflächen entstanden. Hier könnten nun Windkrafträder gebaut werden, so lauten Ideen für den kranken Wald, paradoxerweise.

Das vermehrt Windkraftwerke in Waldregionen entstehen sollen, wirft viele Fragen auf. Anversiert für zahlreiche Windkraftanlagen sind Waldregionen, u.a. der Reinhardswald in Hessen und solche, die kürzlich zur Auswahl für die Ausweisung zu einem Nationalpark standen, wie der Teutoburger Wald/Eggegebirge als „Nationalpark Egge“. Wälder, die als mögliche Nationalparkgebiete geeignet gewesen wären, sollen nun zu „Windkraftwälder“ werden?  

Dorothea Epperlein Waldexpertin von Greenpeace sagt dazu: „“Wir brauchen erneuerbare Energien – aber der Bau von Windrädern in geschützten oder ökologisch wertvollen Wäldern ist nicht akzeptabel und für den Klima- und Artenschutz absolut kontraproduktiv.“

Windkrafträder im Teutoburger Wald: Toxisch für die Biodiversität und Walderholung

Das ausgerufene Ziel von 1.000 neuen Windkrafträdern in Nordrhein-Westfalen könnte voraussichtlich erreicht werden. Das Ministerium für Wirtschaft Industrie Klimaschutz und Energie berechnete zum Stichtag 15.11.2024 einen netto Zubau von 86 Windkrafträdern und eine Genehmigung von 973 Windkrafträdern (noch nicht in Betrieb), berichtete „Der Spiegel“ (Die Blitzableiterin, 4.01.2025, Seite 32-35). Die Crux daran ist, dass 40 % der beantragten Windräder in Gebieten liegen, die dafür vom Regionalplan nicht vorgesehen sind.

Ministerin Mona Neubaur wollte deshalb den Behörden erlauben, die Genehmigungsverfahren für solche Anträge auszusetzen, um einen Wildwuchs zu vermeiden. Dieses Ansinnen wurde vom Oberverwaltungsgericht in Münster im September 2024 gekippt, da es voraussichtlich rechtswidrig sei. Eine Misere, die ein Vakuum und Streitigkeiten entstehen lässt.

Die Standortfrage für Windkrafträder hat der Regionalplan OWL klar formuliert und festgelegt. Ausgenommen wurden Bereiche im Teutoburger Wald, Gauseköte, Silberbachtal und Hohlsteinhöhle aus guten Gründen. Hier befinden sich für Deutschland einzigartige Biodiversitätshotspotts nach Angaben vom Bundesamt für Naturschutz sowie Naturschutz- und Trinkwasserschutzgebiete.

Der Landesverband Lippe und Stephan Prinz zur Lippe besitzen in diesen Regionen Waldflächen. Deshalb möchten sie gemeinsam mit Windkraftinvestoren, u.a. Städtische Werke Aktiengesellschaft Kassel, Windindustrieanlagen auf den Höhenzügen errichten. Derzeit sind 33 Anlagen mit einer Höhe von 263 Metern bzw. 247 Metern geplant. Um derartig große Anlage stabil bauen und warten zu können ist das Einbringen von großen Betonmassen notwendig, wie oben beschrieben, sowie das Fällen von Bäumen zum Bau der Anlagen und Wege. Kulturlandschaften und Lebensräume von geschützten Tierarten werden zerstört.

Vorbescheiden nicht zustimmen, Gesetzeslücken schließen

Private Investoren versuchen die entstandene Gesetzeslücke zu nutzen, gegen den Willen des Stadtrates Horn-Bad Meinberg (einstimmiger Beschluss gegen die Windkraftanlagen), gegen das Votum vieler Bürgerinnen und Bürger in Lippe und deutschlandweit, wie Bürgerveranstaltungen in der Region und die Online-Petition zeigen (https://www.openpetition.de/petition/statistik/keine-windkraftanlagen-in-den-waeldern-des-naturparks-eggegebirge-teutoburger-wald-2#petition-main).

Sie negieren mit solchen Plänen schützenswerte und bedeutende Natur- und Kulturregionen, wie Velmerstod, Silberbachtal, Holsteinhöhle, Externsteine, Hermannsdenkmal, Adlerwarte Berlebeck, die von mehrfach ausgezeichneten Wanderwegen durchzogen sind, unersetzlich für den naturnahen Tourismus.

Die Anstrengungen von den Städten und Kommunen den naturnahen Tourismus der Region weiter zu fördern würden beim Bau der Anlagen konterkariert. Das Staatsbad Bad Meinberg und Luftkurorte wie Holzhausen-Externsteine und Hiddesen sind auf die Natur angewiesen, um als Bäder und Luftkurorte gelten zu können und um Touristen anzuziehen. Das Silberbachtal und der Teutoburger Wald sind wichtige touristische Ziele in Lippe besonders aufgrund ihrer prämierten Wanderwege. Wer will hier wandern, wenn der Wald durch Windkraftanlagen und durch Beton zerstückelt wurde? Naturerlebnisse und Erholung würden die derzeitigen Windkraftpläne verunmöglicht. Die Regionalkonferenz Detmold hat geeignete Flächen für Windkraftanlagen ermittelt. Hieran sollten sich Investoren wie Waldbesitzer halten.

Das Netzwerk LIPPE ökoLOGISCH fordert den Kreis Lippe auf die beantragten Vorbescheide für den Bau der 33 Windkraftanlagen nicht zu zustimmen. Die Bezirksregierung Detmold bitten wir die Regionalplanziele bezüglich des Windkraftausbaus umzusetzen. Die Bundesregierung möge die entstandene Gesetzeslücke schießen und schnell ein Gesetz erlassen, das klare Regeln für Windkraftanlagen beinhaltet und ausschließlich gewinnorientierte Ansinnen ohne Rücksichtnahme auf Naturbelange von Landbesitzern sowie Investoren unterbindet.

Keine Windkraftanlagen in den Wäldern: Velmerstot, Silberbachtal, Externsteine, Hermannsdenkmal

Der Landesverbands Lippe und Stephan Prinz zur Lippe (ehemaliges Fürstenhaus Lippe), möchten 13 Windkraftanlagen auf den Kammlagen über dem Silberbachtal, der Hohlsteinhöhle und auf der Gauseköte errichten. Elf Windkraftanlagen vom Typ Enercon E-175, mit einer Höhe von 263 Metern und zwei Anlagen 247 Meter hoch, um den Bereich der Gauseköte – z.T. auf geschützten Waldflächen (Bereiche für den Schutz der Natur, BSN)  – und Trinkwasserschutzgebieten – eine davon direkt hinter den Externsteinen. Als Höhenvergleich: Der Kölner Dom misst 159 Meter, das Hermannsdenkmal 53 Meter. 

Große Anteile der Bürger, die Politik und Stadtverwaltung der Stadt Horn-Bad Meinberg lehnen die Planungen ab. Der Regionalplan OWL, rechtsgültig seit April 2024, schließt Windenergieanlagen im Wald außerhalb der Planung der öffentlichen Hand aus, um einem Wildwuchs bei Windkraftanlagen von privaten Investoren entgegenzuwirken  (Regionalplan OWL, Grundsatz F22). Diese Grundsätze des Regionalplan sind einzuhalten auch und zum Schutz der Natur. Eine Petition der  Nationalparkfreunde OWL e.V. aus Horn-Bad Meinberg unterstützt die festgelegten Grundsätze für Windkraftanlagen im Regionalplan und fordert die Investoren auf, die Pläne für die 13 geplanten Windkrafträder nicht zu realisieren. 

https://www.openpetition.de/petition/online/keine-windkraftanlagen-in-den-waeldern-des-naturparks-eggegebirge-teutoburger-wald-2#petition-main

Treiben wir gerade den Teufel mit dem Beelzebub aus?

LIPPE ökoLOGISCH schließt sich der Pressemeldung vom Bundesbündnis Bodenschutz an. Auch im Kreis Lippe gilt es den Boden für die wichtigste und zentrale Aufgabe zu erhalten: Boden vorwiegend für die Ernährung der Bürgerinnen und Bürger nutzen! Zur Energiegewinnung ist der Erdboden nur maßvoll und begrenzt einzusetzen. Landwirte müssen für die landwirtschaftliche Nutzung den Vorrang vor Finanzinvestoren bei der Nutzung von Böden haben.

Das Bundesbündnis Bodenschutz schreibt: Intakte Böden sind Voraussetzung für Biodiversität wie für Landwirtschaft, zählen dabei zu den wirksamsten KohlenstoffSpeichern (CO2) überhaupt. Dennoch wird in Deutschland täglich mehr als eine halbe Million Quadratmeter fruchtbaren Bodens für neue Straßen, Baugebiete, Gewerbeflächen verbraucht. Es könnte noch schlimmer kommen, grenzt man eine gerade erkennbar werdende Fehlentwicklung nicht ein.

Wo entstehen derzeit große Teile der für die Energiewende benötigten Fotovoltaik-Kapazitäten? Ressourcen schonend, über mehr als ausreichend verfügbaren großen Dach- und Verkehrsflächen? Weit gefehlt.

Zu Recht freuen wir uns über neue PV-Anlagen, leisten sie doch einen wirkungsvollen Beitrag zur Energiewende. Viel zu oft aber entstehen großflächige Solarstromanlagen auf Boden, der gerade noch unserer Ernährung oder der Biodiversität zur Verfügung stand – statt hier –für die laut einschlägiger Studien reichlich zur Verfügung stehenden Dächer großer Gewerbehallen oder ohnehin versiegelte Parkplätze zu nutzen.

Woran mag das liegen? Ein Blick auf die Besitzverhältnisse könnte Aufschluss geben: Über zwei Drittel der Ackerfläche im Lande gehört längst nicht mehr den bäuerlichen Familienbetrieben, die sie seit Generationen bewirtschaften. Sondern Finanzinvestoren, deren Hauptinteresse der finanzielle Ertrag pro Hektar ist. So ist es denn kein Wunder, wenn landwirtschaftliche Pachtverträge nicht verlängert werden, sobald neue Nutzer das doppelte der vom Bauern leistbaren Pacht und mehr anbieten: Energieerzeuger, die den früheren Kartoffelacker mit PV-Paneelen überbauen, können deutlich höhere Pachtzinsen erwirtschaften, als das mit bäuerlicher Arbeit möglich wäre.

In einigen Fällen gibt es vielversprechende Versuche der Koexistenz: Weinreben und Beerenobst können sogar von der Errichtung bestimmter teiltransparenter PV-Panels profitieren, weil die sie vor zu viel Sonne und vor Starkregen oder Hagel schützen. In den meisten Fällen allerdings verdrängen Solar-Panels die Bauern – ganz einfach, weil es billiger ist, sie auf dem Acker zu bauen als z.B. auf bestehenden Dächern.

Hier muss die Politik regelnd eingreifen: Es kann nicht sein, dass die Energiewende auf Kosten unserer Fähigkeit stattfindet, unsere Nahrung regional zu erzeugen. Oder unnötiger Weise um den Preis des Verlustes weiterer, dringend benötigter naturnaher Flächen. Der schnelle Euro darf keine Priorität genießen, wenn unser aller Zukunft auf dem Spiel steht.

Ingrid Hagenbruch

1. Vorsitzende

Pressekontakt: Kim Sen-Gupta, Pressesprecher, kim@sen-gupta.dewww.bundesbuendnis-bodenschutz.de

Vortrag und Lesung „Der Grund“ 

Diskussion und Podiumsgespräch mit Christiane Grefe 
Donnerstag,  27.06.2024 , 20:00 Uhr
Audimax der TH OWL,  Lemgo, Campusallee 12, 32657 Lemgo

Fruchtbare Böden sind weltweit gefährdet. Wie damit umgehen ist die zentrale Zukunftsfrage.
Wofür soll der Boden, genutzt werden: für Beweidung, Ackerland, klimaresiliente Wälder, Wind- und Solarkraftwerke oder Naturschutzgebiete, oder für mehr Wohnungen und Gewerbegebiete in wachsenden Städten? Wie Energiewende, Klimaschutz, Biodiversität und Ernährungssicherheit in Einklang bringen?  Tanja Busse und Christiane Grefe erklären die Realität mit wissenschaftlicher Genauigkeit und zeigen Wege, wie Flächenkonflikte im Sinne des Gemeinwohls politisch gelöst werden können.

Autorinnen von „Der Grund“, 240 Seiten, erschienen im Antje Kunstmann Verlag, März 2024.

Christiane Grefe, geboren 1957 in Lüdenscheid, studierte an der Deutschen Journalistenschule und Politikwissenschaft in MünchenTätigkeit als freie Journalistin bei Natur, Geo Wissen und beim Magazin der Süddeutschen Zeitung sowie 24 Jahre lang Reporterin der ZEIT. Heute arbeitet sie als freie Autorin.

Tanja Busse, geboren 1970, studierte Journalistik und Philosophie in Dortmund, Bochum und Pisa. Sie promovierte 2000 über die Massenmedien („Weltuntergang als Erlebnis“). Busse moderiert Konferenzen und Diskussionen zu Themen der Transformation und schreibt über Landwirtschaft, Ernährung, Biodiversität und Nachhaltigkeit. Ihr Buch „Die Einkaufsrevolution“ (2006) wurde zum Longseller. 

Initiatoren der Veranstaltung: Bürgerinitiative B239n – NeinDanke! e.V.Buchhandlung KafkaBUND Lippe, Regionalbewegung Lippe

Bitte anmelden: Telefonisch, Buchhandlung Kafka: 05231-39569 oder per E-Mail: info@b239n-neindanke.de

BUND-Ortsgruppe Lippe-Südost – Vortrag am 15. März 2024

Dr. Cynthia Nagel referiert in Horn-Bad Meinberg: Die Welt in meinem Garten. Nagel, ist Regionalleiterin der Gruppe Kassel-Göttingen bei der Gesellschaft der Staudenfreunde e.V. Ihr aktuelles Buch mit rund 800 Fotografien: „Die Welt in meinem Garten. Das faszinierende Ökosystem Garten verstehen.“, erschienen bei BLV, Gräfe und Unzer in München wurde ausgezeichnet mit dem Gartenbuchpreis 2023 in der Kategorie „Tiere in meinem Garten“. Der Vortrag ist praxisorientiert und regt zum Nachmachen an. Ein Büchertisch ist vor Ort. Die Autorin signiert gerne ihre Werke.

Termin: 15.03.2024, 19:00 Uhr, Kursleitung: Dr. Cynthia Nagel, Gebühr: 9,00 EUR, Ort: Mühle & Co – Seminarwerkstatt, Nicol Heitecker, Bergheimer Straße 50, 32805 Horn-Bad Meinberg, Anmelden: +49 (0)151 22635205; E-Mail: seminar-werkstatt@t-online.de; Zimmer für Übernachtungen können gebucht werden.

Leseprobe

Amazon und  Beller Feld – Spenden sammeln

Am 20.01.2024 wurde erneut eine Mahnwache „Stoppt Amazon“ in Detmold abgehalten, in der Fußgängerzone Lange Straße/Rosenthal. Der Stand erhielt viel Aufmerksamkeit, berichtet Wolfram Fiedler als Initiator der Aktion. Er sagte:“ Beim Verteilen unserer Flyer blieben trotz der Kälte viele Menschen stehen und diskutierten mit uns. Das Thema Amazon, Beller Feld und die durch Amazon verursachten Zerstörungen und Beschädigungen von Mensch und Natur ist im Bewusstsein vieler Passant*innen angekommen. Manche versuchten, uns von der Schädlichkeit Amazons zu überzeugen. Viele wussten, warum Amazon weltweit so sehr in der Kritik steht: Steuervermeidung, Datenmissbrauch, Umweltschäden, Kartellrechtsverstöße, Machtdemonstrationen gegen Regierungen, rigide Disziplinierung der Beschäftigten u. a. m.“

Gefragt wurde auch: Kann denn der Widerstand noch Erfolg haben? Das Logistikzentrum sei doch schon im Rohbau fertig. 

Das Eilverfahren gegen die Baugenehmigung liegt beim Oberverwaltungsgericht in Münster zur Entscheidung. Allerdings zieht sich das Verfahren. Es ist jedoch bekannt, dass Normenkontrollanträge gegen Bebauungspläne teilweise zwei bis drei Jahre beim Oberverwaltungsgericht anhängig sind. Dem Gericht ist es egal, wieweit eine Baumaßnahme bis zu seinem Urteil fortgeschritten ist. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, der Bebauungsplan weise schwere Fehler auf, wird er ungültig und hat entsprechenden Konsequenzen, u.a. ruhen der Baumaßnahmen bzw. Ruhe des Betriebs des Logistikzentrums, sollte es schon in Betrieb sein. 

Fiedler bedankt sich für die Spenden und bei den viele Menschen, die dem Unterfangen und den Akteuren Kraft und Durchhaltevermögen wünschten. Er kündigt an: „Wir werden weitere Mahnwachen veranstalten!“ 

Der Waldwanderer Gerald Klamer in Detmold – Multimedia-Vortrag am 19.11.2023

Der BUND Lippe und die Volkshochschule Detmold-Lemgo veranstalten am 19.11.2023 einen Multimedia-Vortrag mit Gerald Klamer. Klamer war bereits im März diesen Jahres in Detmold und berichete über seine 6.000 Kilometer umfassende Wanderung durch deutsche Wälder. Aufgrund der hohen Nachfrage folgt nun einen Folgeveranstaltung.

2022 war er in den Urwäldern in Ost-Europa unterwegs. Er hat Spannung, Entspannung und Gefahr im Gepäck. Seine Erlebnisse mit Bären, Wölfen, Auerhühnern, Aktivisten, Urwaldforschern, Soldaten haben die Reise geprägt. Der Name des neuen Buches lässt Manches erahnen: „Durchs wilde Herz der Karpaten.“ Das Buch erscheint im Februar 2024 und kann bei der Veranstaltung vorbestellt werden. Gerald Klamer zeigt berührende Naturfotos, steht für Gespräche zur Verfügung und signiert auf Wunsch sein aktuelles Buch „Der Waldwanderer“.

Vortrag Fledermäuse mit Bernd Meier-Lammering am 18. August 2023

Die Bürgerinitiative PRO ILSETAL und die Lemgoer Gruppe im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland laden ein zu einem Vortrag über Fledermäuse mit anschließender Exkursion. Der BUND-Experte in Sachen Fledermäuse Bernd Meier-Lammering wird in einem Vortag in die Welt der „Jäger der Nacht“ einführen. Fledermäuse aus der Pflegestation können dabei aus nächster Nähe beobachtet werden. In seinem Vortrag wird er auch auf Eingriffe in die Lebensräume von Fledermäusen eingehen und die damit verbundenen Auswirkungen. 

Mit Hilfe von Fledermausdetektoren können die Teilnehmer der anschließenden Exkursion die Ultraschallrufe wahrnehmen die Fledermäuse bei ihren Jagdflügen nutzen. Da die einzelnen Arten unterschiedliche Tonhöhen erzeugen kann auf diesem Wege auch festgestellt werden welche Arten im Ilsetal noch vorkommen.
Termin für die Veranstaltung ist Freitag der 18. August 2023. Veranstaltungsort ist die Alte Steinmühle, Entruper Weg 88 in Lemgo. Beginn 20:00 Uhr. Der Eintritt ist frei, Spenden werden erbeten.

Die Zahl der Teilnehmer für die anschließende Exkursion ist auf Grund der zur Verfügung stehenden Detektoren begrenzt, daher bitte rechtzeitig anmelden über: info@pro-ilsetal.de

Vortrag Fledermäuse mit Bernd Meier-Lammering am 18. August 2023

Regionalplan OWL 2020: Konsequenzen zum Schutz vor Überflutungen in Detmold und Lage

Schreckenstag,  Montag der 22.05.2023. Überschwemmungen in Detmold und Lage. Besonders schlimm traf es in den Detmolder Ortsteil Klüt. Teilweise standen Keller und Erdgeschosse bis zu zwei Meter unter Wasser erklärte die Feuerwehr in Detmold. Heizungsanlagen wurden beschädigt, Öl kontaminierte die Umgebung. Auch in Jerxen-Orbke, an der Klüter Straße, liefen einige Keller voll. In Lage trat der Oetternbach über die Ufer, Gullys verstopfen, Gärten und Hofflächen wurden überschwemmt, mit Wasser und Schlamm. Viele Anwohner besitzen keine Elementarversicherung. Sie müssen die Kosten der Schäden selber bezahlen. Die Stadt Detmold sucht derzeit nach den Ursachen. Detmolder Stadtratsmitglieder erklärten gegenüber der Lippischen Landes-Zeitung man hätte viel gemacht und sei gut aufgestellt. Ausreichend scheinen die Maßnahmen bislang nicht gewesen zu sein. Auch der Regionalplan OWL 2020 scheint die jüngsten Auswirkungen zu negieren. Deshalb stellt sich unweigerlich die Frage: Was muss zukünftig getan werden, um die Menschen vor ähnlichen Ereignissen zu schützen?

Starkwettereignisse und Dürreperioden nehmen eindeutig aufgrund des Klimawandels zu. Damit nehmen auch die Schäden, die die Wetterereignisse hervorrufen zu. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)hat sie teilweise beziffert: 2022 entstanden Versicherungsschäden in Höhe von 790 Millionen Euro, 2021 waren es 5,5 Milliarden Euro u.a. durch die Flut im Ahrtal. Deshalb fordert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten sowie verbindliche Klimagefährdungsbeurteilungen bei Baugenehmigungen, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) im Mai 23 berichtet.

Eine deutliche Positionierung des GDV, wohl auch deshalb, weil Nordrhein-Westfalen (NRW) am heftigsten von den Schäden durch Starkwetterereignisse betroffen ist. NRW ist das Bundesland mit den meisten versiegelten Flächen (Gewebe-, Wohnbebauung, Straßen). Flächenversiegelung und Flurbereinigung sind ausschlaggebende Gründe für die Zunahme von Starkwetterereignissen. Viele Kommunen haben das erkannt. Der Rückbau von begradigten und verrohrten Bächen und Flüssen, Renaturierungsmaßnahmen von Bachläufen und Flussauen, in Stand gesetzte oder neue Rückhaltebereiche für große Wassermengen, das Freihalten von Flussauen von Bebauungen (z.T. Rückbebauungen) greifen um sich. Was früher in den 60er und 70er Jahren gewünscht und mit viel Geld umgesetzt wurde, steht jetzt als Auslöser für Katastrophen ganz oben auf der Liste. Mit viel Geld müssen dieses Maßnahmen nun zurückgebaut und beseitigt werden.

Weitere Forderungen werden laut. Walter Neuling, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Stadtrat von Detmold nennt gegenüber der Lippischen Landes-Zeitung, u.a.: Entsiegelung von Flächen, keine Neuversiegelung mehr, die großen Parkplätze in Gewerbegebieten abschaffen und Parkmöglichkeiten aufständern. „Aber auch die kleinen Maßnahmen wie das Freihalten von Gräben und Abläufen seien wichtig, die klassischen Stadtaufgaben. … alles, so Neuling, was das Wasser langsamer abfließen lässt, ist wichtig.“

An dem Schreckenstag fielen zwischen Detmold und Herford 45 bis 70 Liter Wasser pro Quadratmeter, berichtete die Tagesschau. Dieses Wasser muss irgendwo hin. Dürreperioden lassen die Erdböden trocken und sehr fest werden. Dadurch nimmt die Wasserausnahmekapazität ab. Versiegelte Flächen können kein Wasser aufnehmen. Damit sind einige der Ursachen für die Überschwemmungen bereits identifiziert. Was benötigt wird sind „offene“ Flächen, die Wasser aufnehmen können. Das ist nur ein Thema, neben dem Klimawandel und Artensterben welches in dem aktuell verabschiedeten Regionalplan zu Konsequenzen hätte führen müssen. Leider wurde diese Problematik im Regionalplan 2020 nicht oder nur marginal berücksichtigt. Vielmehr wurden Pläne, die vor Jahrzehnten entstanden sind, einfach fortgeführt. Die bekannten negativen Auswirkungen des Klimawandels sind weder ausreichend in den Focus genommen noch entsprechend berücksichtigt worden.

Der Regionalplan 2020 legt bis zum Jahr 2042 fest welche Flächen bebaut werden sollen. In der ersten Offenlegungsphase des Regionalplan im März 2021 wurde folgende Zahlen in Hektar (ha) genannt.

  • Detmold: 134 ha insgesamt  (77 ha für Industrie/Gewerbe, 57  ha für Wohnungen)
  • Kreis Lippe: 522 ha insgesamt (356 ha für Industrie/Gewerbe, 166 ha für Wohnungen)
  • OWL: 7.025 ha insgesamt (3.812 ha für Industrie/Gewerbe, 3.213 ha für Wohnungen)

Von den geplanten Versiegelungen wurde kaum abgewichen. Der Regionalrat stimmte gegen die Stimmen der Fraktion  vom Bündnis 90/Die Grünen in seiner Sitzung am 19.06.2023 für den Entwurf des Regionalplan in der vorliegenden Fassung, ohne entsprechende notwendigen Veränderungen, d.h. weniger Flächenversiegelung, aufgrund der vergangenen Schadensereignisse und der zukünftig zunehmenden Starkwetterereignisse.  Anträge und Anregungen von Kommunen, Naturschutzverbänden und Privatleuten diesbezüglich wurden mit diesem Beschluss zurückgewiesen. Zahlreiche Stellungnahmen sowie die Demonstrationen, am 12. Dezember 2022, von rund 50 Mitglieder der Naturschutzverbände aus Ostwestfalen Lippe vor der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15, werden von den politisch Verantwortlichen scheinbar ignoriert.

Im Rahmen der Beschlussfassung wurde  eine zweite Offenlegung für zwei Monat vorgeschlagen. Eine erneute Auslegung soll in der Zeit vom 01.08.2023 bis einschließlich 02.10.2023 erfolgen. In diesem Zeitraum kann erneut Stellung genommen werden, auf eine Erörterung mit beteiligten Akteuren soll verzichtet werden. Die konkrete Bekanntmachung der Offenlegungsphase erfolgt mindestens eine Woche vorher in dem Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold und auf der Internetseite www.bezreg-detmold.nrw.de.

Das Bündnis LIPPE ökoLOGISCH macht die Bezirksregierung, den Regionalrat als auch die Öffentlichkeit mit dieser Presseinformation auf den weder nachhaltigen noch zukunftsweisenden Beschluss zum Regionalplan 2022 aufmerksam. In dem neuen Entwurf wurden beispielsweise Flächen gestrichen, die in dem derzeit noch gültigen Regionalplan als schützenswert eingestuft sind. Das ist als wohl als ein Zeichen von verschiedenen anderen Entwicklungen zu werten, dass die politisch Verantwortlichen die Auswirkungen des Klimawandels und Artensterbens negieren, nicht wahr haben wollen oder nicht verstanden haben.

Deshalb fordert LIPPE ökoLOGISCH, dass die aktuellen Entwicklungen und die jüngst entstanden Schäden in der Region im Mai 2023 Konsequenzen auf den Regionalplan 2020 haben. Die angestrebte Bebauung von Natur- und Ackerflächen muss eingeschränkt werden. Vor allem sind angrenzende Flächen an Wasserläufen unbedingt frei zu halten. Weniger Versieglung ist ein Muss für die Zukunft.

Quellen

Deutsche Presseagentur, dpa-infocom, dpa:230531-99-889760/2

Lippische Landeszeitung, „Stadt sucht Ursachen der Überschwemmung“, 10./11.06.2023, Seite 13

Tagesschau, https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/unwetter-nordrhein-westfalen-100.html

Lippische Landes-Zeitung, „Grüne gegen Regionalplan“, 20.06.2023, Seite 5

Ansprechpartner: Helmut Krüger

info@lippe-oekologisch.de