Karlsruher Klimaurteil – Auswirkungen für Lippe

Pressemitteilung, 14.05.2021 (ah)

Blick auf den Rotenberg, Foto: Annette Heuwinkel-Otter

Einzelpersonen und Klimaaktivisten, z.B. Lisa Neubauer (Fridays for Future Deutschland) sowie Initiativen und Vereine wie die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, Germanwatch und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) haben sich zusammengetan und die deutsche Klimapolitik von dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Sie halten das im Jahr 2019 verabschiedete Klimaschutzgesetz für nicht ausreichend. Das Verfassungsgericht gab ihnen Recht, am 29.04.2021. Ein wegweisendes Urteil, welches nun zum Handeln zwingt, auch in Lippe. Am 8.10.2019 erklärte der Kreis Lippe den Klimanotstand, auf Anregung von Fridays for Future und des Jugendklimaparlaments in Lippe. Nun müssen Taten folgen.

In erster Linie ist der erklärte Klimanotstand hier in Lippe ein symbolischer Akt. Der Kreis zeigt damit, dass er sich mit dem Klimawandel beschäftigt und handeln will. Aber für den Landrat heißt das, entgegen einiger Stimmen im Kreistag, nicht, dass es sich hier um eine reine Symbolpolitik handelt.“, so berichtet Radio Lippe darüber.

Auf der Website www.klimapakt-lippe.de steht: „… Damit erkennt die Politik die Dringlichkeit zu handeln, will die Klimakrise eindämmen und sieht ihre schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Bei politischen Beschlüssen sollen künftig auch die Auswirkungen auf das Klima und die ökologische Nachhaltigkeit als Entscheidungsgrundlage dienen. Zudem soll weiter an den Aktivitäten des Masterplans 100% Klimaschutz gearbeitet werden. Darüber hinaus unterstützt der Kreistag ausdrücklich das Engagement all derjenigen, die sich für mehr Klimaschutz einsetzen.“

„Unterschiedliche Interpretationen, die den ausgerufenen Notstand mit Fragezeichen versehen. Nimmt man den Kreistag ernst bleibt zu fragen: Was wurde in den nachfolgenden siebzehn Monaten konkret gegen die drohende Klimakrise unternommen, um dem Klimanotstand zu begegnen?

Das Bundesverfassungsgericht brachte es in seinem Urteil auf den Punkt und erklärte, dass die Menschen heute nicht so viel emittieren dürfen, so dass zukünftigen Generationen kein Raum mehr bleibt für ihr Leben, ihre Freiheitsentwicklung.

Klimaschutz ist ein Menschenrecht. Die Auswirkungen des Klimawandels berühren die Menschenrechte in vielfältiger Weise. Der Rechtfertigungsdruck ist damit für den Gesetzgeber größer geworden. Nur abzuwägen, was für die Gegenwart wichtig ist, reicht nicht. Nach dem Urteil heißt es nun, der Wissenschaft zu folgen, sich daran zu orientieren, was die Welt, und damit die Generationen, brauchen.

Für den Kreis Lippe heißt das verschiedene Projekte auf „die Nachhaltigkeit“ zu prüfen. Auf den Prüfstand gehören, u.a.: Die B239n; die Nordumgehung Lemgo; die Ansiedlung von Amazon im Lippe; die Realisierung von neuen Industrie- und Gewerbegebieten, mit der Folge der Versiegelung von Acker- oder Naturflächen, die aufgehobene der Baumschutzsatzung in Detmold (Ratsbeschluss vom 18.02.2016), die Sanierung und das Managen von Altlasten z.B. Industriebrachen, Chemieindustrie; neue Windparkanlagen, in abgeholzten und zerstörten Waldgebieten; das Ansinnen Naturschutzgebiete für neue Gewerbegebiete zu verkleinern.

Wir brauchen eine Politik, die sich konsequent am Schutz der Lebensgrundlagen der jungen Menschen und der nachfolgenden Generationen orientiert. Und wir wollen mitreden, was in nächster Zukunft zur Bewältigung des Klimawandels „als Aufgabe von höchster Priorität“ gesehen wird. Intelligente Konzepte müssen her, zu denen wir, als klimaschutzengagierte Bürger*innen im Bündnis LIPPE ökoLOGISCH einen Betrag leisten können und wollen.

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